Münch Steuerberatung

E-Autos und Fahrräder

Posted 07.11.2019

Die Privatnutzung von Elektroautos und Plug-in-Hybrids wurde von 1% pro Monat auf 0,5% pro Monat (bezogen auf den Brutto-Listen-Neupreis) reduziert. Neu ist, dass diese Regelung nun bis 2030 verlängert wurde.

 

Weiterhin wurde auch die Möglichkeit der steuerfreien Überlassung eines Fahrrades oder E-Bikes (nicht Kraftfahrzeug) an Mitarbeiter bis Ende 2030 nun gesetzlich verankert.

 

Gewähren Arbeitgeber Vorteile aus dem kostenlosen Aufladen von E-Fahrzeugen an Mitarbeiter, so ist auch das bis 2030 als steuerfrei eingestuft worden.

 

Für eine weitere Vielzahl von steuergünstigen Gestaltungsmodellen sprechen Sie uns bitte gerne jederzeit an.

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