Posted 15.10.2019
Finanzielle Folgen und teilweise existenzbedrohende Belastungen drohen bei Ehescheidungen von Unternehmern und Selbständigen in besonderem Maße.
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft schließt auch das Betrieb- oder Praxisvermögen in die Berechnung des Endvermögens mit ein. So kann bei einer Trennung die Situation entstehen, dass man seine Praxis zu 50% des Zeitwerts vom Partner "abkaufen" muss - zumindest fühlt es sich so an.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung lauten daher die Zauberworte in diesem Zusammenhang.
Weiter Problemfelder können der Versorgungsausgleich, Unterhaltsleistungen und evtl. bestehende Anstellungsverhältnisse zwischen den Ehepartnern sein.
Bitte beachten Sie, dass wir in Anbetracht der Komplexität dieser Fragestellungen hier nur Stichworte anführen - bei Interesse an einer vorbeugenden Gestaltungsberatung oder aber akuten Notfällen sprechen sie uns bitte direkt an.