Posted 23.03.2016
Die Kosten für die Vermittlung einer Haushaltshilfe stellen keine nach § 35a EStG begünstigten Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen dar (FG Köln, Urteil v. 21.10.2015 - 3 K 2253/13; Revision nicht zugelassen).
Bitte fragen Sie gerne bei uns nach, wenn Sie Fragen zur steuerlichen Berücksichtigung von sogenannten Haushaltsnahen Dienstleistungen haben. Es sind u.a. weitreichende formale Voraussetzungen zu erfüllen.