Münch Steuerberatung

Keine Steuerermäßigung für Vermittlungsgebühren einer Haushaltshilfe

Posted 23.03.2016

Die Kosten für die Vermittlung einer Haushaltshilfe stellen keine nach § 35a EStG begünstigten Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen dar (FG Köln, Urteil v. 21.10.2015 - 3 K 2253/13; Revision nicht zugelassen).

Bitte fragen Sie gerne bei uns nach, wenn Sie Fragen zur steuerlichen Berücksichtigung von sogenannten Haushaltsnahen Dienstleistungen haben. Es sind u.a. weitreichende formale Voraussetzungen zu erfüllen.

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