Posted 18.07.2019
Wenn Freiberufler wie Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte und andere Selbständige ihr Unternehmen veräußern, wird ein Veräußerungsgewinn steuerlich begünstigt:
Der Standardfall ist die sog. "Fünftel-Regelung", ab dem 55. Lebensjahr oder bei Berufsunfähigkeit kann aber auf Antrag eine günstigere Besteuerung mit nur 56% des durchschnittlichen Steuersatzes gewählt werden. Hinzu kommen je nach Höhe des Gewinns noch ein Freibetrag.
Allerdings muss die freiberufliche Tätigkeit am bisherigen örtlichen Raum für längere zeit eingestellt werden.
Hier gibt es häufig Streit mit dem Finanzamt, wenn nämlich eine neue Praxis eröffnet wird und diese räumlich nicht weit genug entfernt liegt oder aber dein enger zeitlicher Zusammenhang besteht. Manchmal reichen schon 15 km Entfernung, in anderen Fällen wurden 25 km als ausreichend angesehen.
Zeitlich wurden bspw. 22 Monate als zu kurz eingestuft, eine "Pause" von 3-5 Jahren sollte aber ausreichend sein.
Es kommt hier sehr stark auf die Details und den Einzelfall an. Bitte sprechen Sie uns unbedingt rechtzeitig persönlich an um eine individuelle und persönlich passende Beratung zu erhalten.