Posted 02.08.2017
Mit Urteil vom 19.01.2017 hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Berechnungsmethode für die Ermittlung der sogenannten "Zumutbaren Belastung" bei der steuerlichen Absetzbarkeit von außergewöhnlichen Belastungen geändert.
Durch die neue Berechnungsmethode sinkt die Grenze, ab der eine steuerliche Auswirkung von außergewöhnlichen Belastungen wie bspw. Heil- und Behandlungskosten eintritt.
Neu ist, dass nun nicht pauschal die prozentuale Grenze für das höchste erzielte Einkommen, sondern für alle Steuerpflichtigen in Form eines Stufenverfahrens zu ermitteln ist.
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