Seit mehr als 25 Jahren beraten wir Unternehmen aller Rechtsformen, Freiberufler, Gewerbetreibende, Privatpersonen. Darüber hinaus verfügen wir über eine Schwerpunktspezialisierung für alle Fachrichtungen der Heilberufe.
„Im Kopf des Kunden denken, im Herzen des Kunden fühlen."
Unter dieser Leitlinie stehen wir unseren Kunden durch lösungsorientierte Beratungsansätze und daraus abgeleite Umsetzungsmaßnahmen aktiv planend und steuernd zur Verfügung.
Die vergangenheitsbezogene Deklarations- und Erstellungstätigkeit stellt für uns ein Controllinginstrument dar, mit welchem wir - neben der Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse - die Wirksamkeit unserer im voraus geplanten und laufend aktualisierten Handlungsempfehlungen in operativer und strategischer Hinsicht überprüfen können.
Unsere Kunden profitieren von unserem vielfältigen Branchen-Know-how, aber insbesondere durch unseren integrierten und umfassenden Beratungsansatz.
Wir sind in der Lage, in Netzwerken zu denken, zu planen und wir prüfen die Folgewirkungen von Handlungsempfehlungen in anderen, angrenzenden Bereichen. Die Aufbereitung der Unternehmensdaten in betriebswirtschaftlicher und steuerlicher Hinsicht stellt die wichtigste und unverzichtbare Basis für unsere Tätigkeit dar.
Wir wollen, dass unsere Kunden erfolgreich sind und dabei keine Risiken eingehen. Unsere Tätigkeit ist Ihre Versicherung für alle steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und finanziellen Risiken.
GEHALTSABRECHNUNGEN
FINANZBUCHhaltung
CONTROLLING
Für unsere Kunden erledigen wir die komplexen Arbeiten im Zusammenhang mit den Lohn-/Gehaltsabrechnungen ihrer Mitarbeiter. Sowohl laufende Abrechnungen, Bescheinigungen für Arbeitsamt und Sozialversicherungen, die Abgabe der Sozialversicherungsmeldungen und der Lohnsteueranmeldungen sowie Fragen rund um Urlaub, Vergütung, Überstunden, Kündigung und vieles mehr gehört zu unserem Service.
Oft unterschätzt, stellt die qualifizierte und exakte Erstellung der Finanzbuchhaltung die wichtigste Grundlage für die Analyse des wirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens und die Planung der steuerlichen Folgen dar.
Wir konzipieren in enger Abstimmung mit unseren Kunden ein individuelles Buchführungssystem, gestalten Auswertungen und stellen unseren Kunden Instrumente zur effizienten Arbeit zur Verfügung.
Für noch mehr Transparenz für Ihre betrieblichen Prozesse richten wir eine Kostenstellenrechnung für Sie ein. Wir sprechen mit Ihnen über die Auswertungen und kommentieren monatlich die Entwicklung und den Erfolg Ihres Unternehmens.
Interne Betriebsvergleiche erhalten Sie jeweils monatlich und auf Wunsch stellen wir Ihnen jährlich oder halbjährlich auch einen externen Betriebsvergleich zur Verfügung. Darüber hinaus stehen individuelle Reports, Controlling-Reporte und Spezialauswertungen zur Verfügung.
JAHRESABSCHLUSSERSTELLUNG
STEUERDEKLARATION
BETRIEBSVERGLEICH
PLANUNG
PRAXISKAUF
FINANZIERUNGSVERGLEICHE
Zahnärzte, Ärzte aller Fachrichtungen, Psychotherapeuten, Apotheken, Physiotherapeuten
Für Ärzte und Zahnärzte arbeiten wir mit speziellen Lösungen, die auf die Anforderungen der jeweiligen Branche und Fachrichtung exakt abgestimmt werden. Wir verwenden spezielle, branchenspezifische Kontenrahmen und individuell erstellte Auswertungen.
Durch die Zusammenarbeit mit weiteren Spezialisten aus der Heilberufe-Beratung stellen wir in jeder Situation für unsere Kunden ein Kompetenz-Team zusammen, das auf die akuten Bedürfnisse unserer Kunden abgestimmt ist.
Als Berater mit einer klaren Fokussierung auf sämtliche Heilberufen wissen wir, wovon die Rede ist bei Begriffen wie BAG, RLV, Kostenteilungs-GbR geht und was dahinter steckt. Mit der Gestaltung von Kooperationen und joint-ventures sind wir genauso vertraut, wie mit deren Abrechnung und Auflösung. Wir sind Ihr zuverlässiger Partner bei der Budget-Problematik, Degression und Regress, Abrechnungsproblemen mit der KV/ KZV und privaten Abrechnungsstellen.
Wir bieten für Ihre Arztpraxis eine zuverlässige und individuelle Ausgliederung der kaufmännischen Verwaltung, bis hin zur Installation von EDV- oder Internet-basierten Lösungen zur einfachen und kostengünstigen Dokumentation, Erfassung und Kontrolle der Zahlungsströme.
Insbesondere für die Gründung oder den Kauf und die Übernahme einer bestehenden Praxis sollten Sie sich an uns wenden: wir haben eine Vielzahl von Praxisgründungen und Praxisübernahmen begleitet und arbeiten in Kooperation mit Finanzierungsberatern, Praxisvermittlern, Rechtsanwälten und Kreditinstituten. Wir liefern unabhängige und neutrale Beratung, ausführliche Erläuterung steuerlicher und wirtschaftlicher Sachverhalte und erstellen mit Ihnen zusammen Investitions- und Liquiditätspläne für Ihren Weg in die Selbständigkeit.
Nach Abschluss der Kaufverhandlungen übernehmen wir, als Ihre ausgelagerte kaufmännische Abteilung, sämtliche Arbeiten betreffend Gehaltsabrechnungen, Buchführung und steuerliche Deklaration.
Flugbetriebe,
Handlingagenturen,
Geschäftsflugzeuge
Im Bereich Luftfahrt sind wir Ihr Ansprechpartner für steuerlich Fragen des Imports und Exports von Luftfahrzeugen. Wir beraten Sie bei der steuerlichen Gestaltung Ihres eigenen Flugbetriebs innerhalb oder außerhalb Ihres operativen Unternehmens.
Steuerliche Besonderheiten bei der Gründung und dem Betrieb von gewerblichen Flugbetrieben, Luftverkehrsgesellschaften und Handlingbetrieben gehören ebenso zu unserem Beratungsangebot, wie die Strukturierung und steuerliche Konzeption von Beteiligungsmöglichkeiten und sogenannter fractional-ownership Konstruktionen.
Energiesteuer-Rückerstattungen, Umsatzsteuer-Erlass für gewerbliche Flüge und Fragestellungen zur umsatz- und ertragsteuerlichen Behandlung von teilweise betrieblich und teilweise privat genutzten Luftfahrzeugen sind weitere Tätigkeitsfelder.
Internationale Sachverhalte, Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), Auslandsgesellschaften
Freiberufler beraten wir in allen Rechts- und Kooperationsformen: ausgehend vom klassischen Einzelunternehmen, über Gesellschaften Bürgerlichen Rechts bis hin zu Umwandlungen in Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung oder auch der Berufsausübung in Form von Kapitalgesellschaften - wir stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der Gründung, Umwandlung und natürlich der laufenden Beratung immer zur Verfügung.
Unsere Expertise umfasst verschiedene Branchen, unter anderen Designer, Grafikdesigner, Rechtsanwälte, IT-Berater, Schauspieler, Grafiker und Musiker.
Wir beraten Sie auch über die Grenzen hinweg in folgenden Ländern mit Beratern vor Ort:
- Schweiz
- Spanien
- UK
- USA
- Serbien
Wir sprechen Deutsch, Englisch, Spanisch, Französisch, Serbisch.
Kontakte nach Bulgarien, Russland und Ukraine können wir gerne herstellen. Diese Jurisdiktionen beraten wir jedoch nicht aktiv.
Die Beratung und Analyse von Auslandssachverhalten unter Einbezug der nationalen Steuergesetze, der Doppelbesteuerungsabkommen und möglicher Sonderregelungen ist ein sehr anspruchsvolles Problemfeld. Aufgrund unserer großen Erfahrung mit derartigen Fragestellungen und einem analytischen und sorgfältigen Beratungsansatz können wir Ihnen eine solide Basis für Entscheidungen schaffen und Problemlösungen aufzeigen.
STEUERBERATER
Steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung, Gestaltungsberatungen: Gründer und Inhaber der Kanzlei, nach mehrjähriger Tätigkeit in mittelgroßen Kanzleien im Bereich der Beratung von Unternehmern, mittelständischen Unternehmen und Großbetrieben und der Mitwirkung an Jahresabschlussprüfungen (Wirtschaftsprüfung) hat Herr Dr. Münch seit 1998 kontinuierlich am Wachstum und Erfolg der Kanzlei gearbeitet.
STEUERFACHANGESTELLTE
Finanzbuchführung, Jahresabschlusserstellung, Gehaltsabrechnungen: Nach der Ausbildung zur Finanzwirtin ist Frau G mit ihrem umfangreichen steuerlichen und verwaltungsinternen Fachwissen als Spezialistin für Steuererklärungen aber auch laufende Abrechnungen im Bereich Lohn und Finanzbuchhaltung bei uns tätig.
STEUERFACHANGESTELLTE
Finanzbuchführung, Jahresabschlusserstellung Auf der Grundlage Ihrer Ausbildung zur Steuerfachgehilfin ist Frau F für die Erstellung von Finanzbuchhaltungen, Steuererklärungen und Jahresabschlüssen zuständig.
STEUERFACHANGESTELLTE
Spezialistin für Lohn- und Gehaltsabrechnungen: Der Bereich Lohnabrechnungen wird von MR als zentraler Ansprechpartnerin bearbeitet. Sie ist als ausgewiesene Spezialistin für lohnsteuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen ebenso zuständig, wie für die laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen und das damit zusammenhängende Meldewesen.
STEUERFACHANGESTELLTE &
BETRIEBSWIRTIN
Finanzbuchführung, Jahresabschlusserstellung, Gehaltsabrechnungen: Als ausgebildete Steuerfachgehilfin mit langjähriger und vielfältiger Berufserfahrung und staatlich geprüfte Betriebswirtin ist Frau R in unserem Unternehmen für die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen und laufenden Abrechnungen in den Bereichen Lohn und Finanzbuchhaltung tätig. Darüber hinaus unterrichtet Frau R junge Menschen in der Ausbildung zu Steuerfachangestellten.
Organisation und Finanzbuchführung
Frau H verantwortet die allgemeine Organisation und übernimmt die Bearbeitung von Finanzbuchführungen.
STEUERFACHWIRTIN
Frau L ist als langjährige Mitarbeiterin in unserem Büro in Mannheim sowohl im Bereich Finanzbuchführung, als auch Jahresabschluss- und Steuererklärungserstellung tätig.
Wir sehen es als unsere gesellschaftliche Verantwortung, jungen Menschen auf dem Weg in den Beruf Möglichkeiten zu eröffnen und Sorge für eine gute Ausbildung zu tragen. Durch unser dauerhaftes Angebot von Praktikumsstellen und Ausbildungsplätzen wollen wir dieser Verantwortung gerecht werden.
STEUERFACHGEHILFE
Herr CRo ist als ausgebildeter Steuerfachangestellter in unserem Team für die Erstellung von Finanzbuchführungen, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen zuständig. Weiterhin übernimmt er Arbeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung.
DIPLOM-ANGLISTIN
Frau M ist für unsere Englisch sprechenden Kunden die zentrale Ansprechpartnerin und verantwortet QM und Büromanagement.
STEUERFACHANGESTELLTE MIT FINANZASSISTENT
Frau S ist Ansprechpartnerin für laufende Buchführungen, Steuererklärungen und Jahresabschlüsse.
Rundschreiben zu Änderungen und Neuerungen
Steuerliche Erleichterungen
Betriebs- und Praxisinhaber sollten Belastungen vorbeugen
Steuerliche Gefahren bei Entnahme oder Übertragung
Wichtige steuerliche Kriterien beachten
FG Münster entscheidet zu Gunsten einer Lehrerin
Strenge datenschutzrechtliche Erfordernisse
Sind notärztliche Leistungen und Leistungen im Bereitschaftsdienst umsatzsteuerpflichtig?
Der Staat beansprucht immer mehr Wirtschaftsleistung für sich
Informationen und Hinweise zum Jahreswechsel
BFH-Entscheidung stellt klar
Änderung beim Mindestlohn beachten
Wunschliste des Bundesfinanzministeriums wird bald 3 Jahre alt
Erleichterung bei der Kassenbuchführung
Wie soll die Einhaltung der EUR 110,- Grenze berechnet werden
Wichtige Planungen für den "Fall der Fälle"
Wichtige Kleinigkeit ist bedeutend
DS-GVO, Auftragsdatenverarbeitung und mehr
Keine Klinik ohne stationäre Betruungsmöglichkeit
Neue Allgemeinverfügung des BMF
Merkblatt zur steuerlichen Behandlung einer Kaufpreiszahlung beim Praxiskauf
Hinweise zum Umgang mit Barzahlungen von Patienten
Steuerliche Fallstricke beim Zusammenschluss von Freiberuflern
Wichtige Hinweise zur Umsatzsteuer bei Heilberufen
aktuelle Rechtsprechung
Betriebsprüfung bei Heilberufen wird immer strenger
BFH definiert günstigere Berechnungsmethode für Steuerpflichtige
Neuregelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und Kleinbetragsrechnungen
Neue Grenzwerte bei Keinbetragsrechnungen und geringwertige Wirtschaftsgüter
Neue OECD-Studie zur Abgabenbelastung: betrachtet werden Steuer- und Sozialversicherungsabgaben in Relation zu den Lohnkosten inkl. Arbeitgeberanteilen
Standardisierte Einnahmenüberschussrechnung
Abschreibung Praxiswert sorgt immer wieder für Verwirrung
Investitionskosten bei Existenzgründung von Zahnärzten
IGEL Leistungen bleiben im Fokus
Praxisinvestitionen steuerlich absetzen
Umsatzsteuer bei Ärzten und Zahnärzten
Im Grundsatz sind auch Ärzte umsatzsteuerliche Unternehmer
Erhalt des Vorsteuerabzuges möglich
Bundesfinanzministerium präzisiert Regelungen
Das Jahresende und damit die Abgabefrist rückt näher
Abfärbetheorie bei Freiberuflern
Ärzte-GbR gewerblich?
Freiberufler als Mitunternehmer
Keine Steuerermäßigung für Vermittlungsgebühren einer Haushaltshilfe
Zunahme der Betriebsprüfungen bei Ärzten und Zahnärzten
Bleaching umsatzsteuerfrei
Freiberufliche Tätigkeit trotz Anstellung von Ärzten
Patientenrechte bei Einbau einer mangelhaften Brücke
Minijob und beherrschender Gesellschafter
Geschenke an Geschäftsfreunde
Honorarvolumen
Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers
Behandlung von Versicherungen gegen Betriebsunterbrechung und Praxisausfall
Steuereinnahmen steigen und steigen
Hinweis auf Differenzbesteuerung kann entfallen
Das Nullbeteiligungsmodell bei Ärzten bleib riskant
Anschrift:
Kurfürsten-Anlage 34
69115 Heidelberg
Auswärtige Beratungsstelle Mannheim:
Augusta-Anlage 7-11 (2. OG)
68165 Mannheim
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Telefon:
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Telefax:
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