Die Anzahl und der Umfang der einzureichenden Steuererklärungen hat in den letzten Jahren zunehmend an Komplexität gewonnen.
Unsere Kanzlei deckt im Rahmen der Steuererklärungs-Erstellung das gesamte steuerliche Spektrum ab – von der vollständigen Datenaufbereitung bis zur strategischen Auswertung und Kommunikation mit der Finanzverwaltung. Ziel ist eine rechtssichere, optimierte und effiziente Steuerdeklaration mit maximaler Entlastung für den Mandanten.
Unser Leistungsumfang bei der Erstellung von Steuererklärungen
Datenerhebung und Aufbereitung
• Sichtung und Strukturierung der steuerrelevanten Unterlagen (digital oder analog)
• Plausibilitätsprüfung von Einnahmen, Ausgaben und Belegen
• Abstimmung mit Buchführung, Lohnabrechnung und Jahresabschlussdaten
• Prüfung von Sondertatbeständen (z. B. außergewöhnliche Belastungen, Spenden, Werbungskosten, steuerfreie Zuschüsse)
Erstellung der Steuererklärungen
Unsere Kanzlei erstellt alle relevanten Steuererklärungen für Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen, insbesondere:
Unternehmen und Freiberufler
- Körperschaftsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
- Kapitalertragsteuer-Anmeldung
- Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung (§ 180 AO)
- Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder Steuerbilanz (§ 5 EStG)
Privatpersonen
- Einkommensteuererklärung inklusive
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung, Kapitalvermögen, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit
- Berücksichtigung von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Altersvorsorgeaufwendungen
- Prüfung von Steuerermäßigungen (z. B. Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen)
Kapital- und Personengesellschaften
- Erklärung zur Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
- Anlage WA / Beteiligungsübersichten
- Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG (bei Personengesellschaften)
Spezialfälle / Vermögensstrukturierung
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Grundsteuererklärungen
- Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Verlustvorträgen
- Erklärungen im internationalen Kontext (z. B. Doppelbesteuerung, ausländische Beteiligungen, Wegzugsbesteuerung, DBA-Anträge)
Steuerliche Optimierung und Beratung
- Analyse und Ausnutzung steuerlicher Wahlrechte und Freibeträge
- Prüfung von Investitionsabzugsbeträgen, Sonderabschreibungen, Rücklagen nach § 6b EStG
- Gestaltungsberatung zur Ergebnisverteilung bei Personengesellschaften
- Simulation steuerlicher Szenarien und Vergleichsrechnungen
- Steuerplanung zur Liquiditätsoptimierung und langfristigen Steuerquote
Kommunikation und Abwicklung
- Elektronische Übermittlung aller Erklärungen über ELSTER und E-Bilanz
- Laufende Korrespondenz mit dem Finanzamt: Nachfragen, Beleganforderungen, Prüfungsanfragen
- Prüfung der Steuerbescheide auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit den Erklärungen
- Einspruchsführung bei unzutreffenden Festsetzungen
Reporting und Nachbereitung
- Transparente Ergebnisdarstellung mit verständlicher Steuerberechnung
- Übersicht über Nachzahlungen, Erstattungen und Fälligkeiten
- Handlungsempfehlungen für das Folgejahr (z. B. Vorauszahlungsanpassung, Investitionsplanung, Gehalts- oder Entnahmegestaltung)
Unser Ansatz
Wir verstehen die Steuererklärung nicht als reine Pflichtaufgabe, sondern als strategisches Steuerungsinstrument.
Ziel ist die rechtssichere Deklaration bei gleichzeitiger Steueroptimierung, die sowohl kurzfristige Belastungen als auch langfristige Vermögensstruktur berücksichtigt.