Jede Größe, jede Rechtsform – wir erstellen Ihren Jahresabschluss als Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung gemäß geltendem Recht.
Egal ob Freiberufler oder Kapitalgesellschaft, Einzelunternehmer oder Personengesellschaft: unter Beachtung der steuerrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften erstellen wir den Jahresabschluss Ihres Unternehmens und bereiten alle elektronischen Übermittlungen an das Finanzamt und den Bundesanzeiger (falls erforderlich) vor.
Wir prüfen alle Möglichkeiten, das steuerlich optimale Ergebnis zu erzielen und beraten Sie hinsichtlich eventuell sinnvoller Maßnahmen, um die Jahresabschlusszahlen für Banken, Finanzamt und weitere externe Geschäftspartner passend zu gestalten.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses übernimmt unsere Kanzlei ein ganzheitliches Leistungsportfolio, das weit über das bloße „Zahlenzusammenstellen“ hinausgeht. Ziel ist ein rechtssicherer, aussagekräftiger und betriebswirtschaftlich nutzbarer Abschluss. Im Einzelnen umfasst unsere Tätigkeit folgende Arbeitspakete:
Datenaufbereitung & Abschlussvorbereitung
- Plausibilisierung der Buchführung: Prüfung der Kontierung, periodengerechten Abgrenzung und Vollständigkeit.
- Abstimmung der Nebenbücher: Abgleich von Debitoren-, Kreditoren- und Anlagenbuchhaltung.
- Inventurunterstützung: Abstimmung der Bestandslisten, Prüfung der Bewertungsverfahren (z. B. FiFo, LiFo, Niederstwertprinzip).
- Rückstellungs- und Abgrenzungsmanagement: Ermittlung, Dokumentation und Bildung handels- und steuerrechtlicher Rückstellungen.
Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses (falls notwendig)
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) gemäß HGB, optional ergänzt um Anhang und Lagebericht bei größeren Gesellschaften.
- Gestaltungsspielräume nutzen: Beratung zu Bilanzierungs- und Bewertungsoptionen (z. B. Sonderabschreibungen, Ansatzwahlrechte, steuerliche Wahlrechte nach § 6 EStG).
- Prüfung der Going-Concern-Annahme und Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Erstellung der steuerlichen Jahresabschlüsse und Erklärungen
- Überleitungsrechnung Handelsbilanz → Steuerbilanz unter Berücksichtigung von § 60 EStDV.
- Erstellung von:
- Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder Steuerbilanz (§ 5 EStG)
- Gewerbesteuererklärung
- Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuererklärung
- Umsatzsteuerjahreserklärung
Beratung und Reporting
- Abschlussbesprechung mit betriebswirtschaftlicher Analyse (z. B. Eigenkapitalquote, Liquidität, Rentabilität).
- Handlungsempfehlungen zur Ergebnisoptimierung und Steuerplanung.
- Präsentation gegenüber Dritten: Vorbereitung von Bankunterlagen, Bonitätsanalysen oder Unterlagen für Gesellschafterversammlungen.
- Kommunikation mit der Finanzverwaltung inklusive elektronischer Übermittlung (E-Bilanz, ELSTER, ggf. BZSt-Übermittlung).
Auf Wunsch: unsere erweiterten Beratungsleistungen
- Strategische Jahresabschlussgestaltung (z. B. Ausschüttungspolitik, Thesaurierung, Investitionsplanung).
- Rating-Vorbereitung für Banken oder Investoren.
- Begleitung von Betriebsprüfungen und Dokumentationspflichten (z. B. Verrechnungspreise, GoBD-Nachweise).
Kurz gesagt:
Unsere Kanzlei versteht den Jahresabschluss nicht als Pflichtübung, sondern als zentrales Steuerungsinstrument. Wir liefern nicht nur Zahlen, sondern Transparenz, Sicherheit und Gestaltungsspielräume für die unternehmerische Entscheidungsfindung.