Posted 03.09.2018
Das Finanzgericht Köln hat in einem Rechtsstreit mit dem Finanzamt entschieden, dass die Kosten von Betriebsveranstaltungen auf die Anzahl der angemeldeten und nicht auf die Anzahl der teilnehmenden Mitarbeiter zu berechnen sind.
Für eine fest geplante Veranstaltung waren 27 Teilnehmer angemeldet, die Kosten für alle 27 Personen unterschritten den steuerlichen Freibetrag von EUR 110,- so dass KEINE Lohnsteuer anfallen würde.
Leider haben kurzfristig einige Teilnehmer abgesagt, so dass nur 25 Teilnehmer tatsächlich da waren und das Finanzamt stellte fest, dass Lohnsteuer zu erheben sei da der Freibetrag nun überschritten würde.
Das Finanzgericht hat für die Steuerpflichtigen und gegen das Finanzamt entschieden, allerdings ist die Frage nun beim obersten Finanzgericht, dem Bundesfinanzhof unter AZ VI R 32/18 anhängig und muss dort abschließend entschieden werden.
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