Posted 13.03.2015
Die Zunahme der (umsatzsteuerlichen) Betriebsprüfungen bei Ärzten kommt nicht von ungefähr, sondern ist v. a. bedingt durch eine Veröffentlichung des Bundesrechnungshofs, worin die Finanzverwaltung kritisiert wird, sie würde die Steuerangaben von (Zahn-) Ärzten zu oberflächlich prüfen und dadurch insbesondere auf Einnahmen aus der Umsatzsteuer verzichten.
Es ist also in Zukunft mit einer weiter verstärkten Prüfung der umsatzsteuerlichen Sachverhalte in Arzt- und Zahnarztpraxen zu rechnen, wobei insbesondere Leistungen ins Visier der Prüfer genommen werden, die nicht von den Krankenkassen bezahlt werden. Die Nicht-Aufnahme einer Leistung in den Vergütungsbereich der Kassen nimmt die Finanzverwaltung immer als erstes Indiz dafür, dass es sich nicht um eine heilberufliche Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes handelt.
Bei allen IGEL-Leistungen und ästhetischen Leistungen ist sorgfältig zu prüfen, ob eine medizinische Notwendigkeit und eine Heilbehandlung vorliegt.
Wir haben bereits mehrfach auf diese Problematik hingewiesen und stehen Ihnen in Zweifelsfragen gerne mit individuellem Rat zur Seite.