Posted 09.11.2018
Ab dem 01.01.2019 gilt eine neuer Mindestlohn von EUR 9,19 pro Stunde.
Das ist insbesondere bei MiniJobs wichtig, die auf Stundenbasis abgerechnet werden. Aufgrund des höheren Mindestlohns können 2019 nur noch maximal 48 Stunden pro Monat im Rahmen eines MiniJobs gearbeitet werden.
Bitte beachten Sie unbedingt, evtl. bestehende arbeitsvertragliche Vereinbarungen daraufhin zu prüfen und eine Anpassung vorzunehmen.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne für Rückfragen zur Verfügung.