Posted 19.10.2014
Mit Urteil vom 27.02.2014 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass ein beherrschender Gesellschafter von seiner GmbH nicht im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung unter Pauschalierung der Lohnsteuer angestellt sein kann.
Die Lohnsteuerpauschalierung setzt eine Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts voraus, welche in der vorgenannten Konstellation nicht gegeben ist.