Posted 11.04.2017
Am 30. März 2017 wurden neue Grenzwerte für Kleinbetragsrechnungen vom Gesetzgeber beschlossen. Ab 2017 wird die Kleinbetragsgrenze von EUR 150,- auf dann neu EUR 250,- angehoben. Somit kann häufiger auf die Pflichtangaben gem. § 14 Abs. 4 UStG verzichtet werden. Diese Neuregelung gilt schon für 2017, also sofort.
Auch die Untergrenze für Geringwertige Wirtschaftsgüter wurde von EUR 150,- auf EUR 250,- angehoben. Erst ab Anschaffungs-/Herstellungskosten von über EUR 250,- müssen die Geringwertigen Wirtschaftsgüter gesondert aufgezeichnet werden. Die erwartete Anhebung der Obergrenze von EUR 410,- auf EUR 800,- soll in einem anderen Gesetzespaket erfolgen und wurde noch nicht beschlossen. Diese Neuregelung gilt erst ab 2018.
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